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Sicherheits- und Servicekraft

Sicherheits- und Servicekraft gemäß § 34 a GewO


Der Sicherheitsdienst bietet einen abwechslungsreichen Arbeitseinsatz an den unterschiedlichsten Einsatzorten. Zu den typischen Aufgaben im Sicherheitsdienst gehören die Ein- und Auslasskontrolle bei gastgewerblichen Diskotheken, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr oder der*die Ladendetektiv*in. Als Sicherheitsbedienstete*r können Sie weiter bei Firmen die Pforten-Dienste übernehmen, im Bereich Geld und Wert eingesetzt werden oder auch als Alarm- und Interventionsfahrer*in im Objektschutz tätig sein.

Die Arbeit als Sicherheitskraft verlangt von Ihnen Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Selbstbewusstsein und Spaß im Umgang mit Menschen. Da Sie während Ihrer Tätigkeit häufig laufen, gehen oder stehen werden, sollten Sie eine grundsätzliche körperliche Fitness mitbringen.

Wer stellt mich ein?

Arbeitgeber können neben Unternehmen der Sicherheitsbranche auch unmittelbar Firmen sein, deren wirtschaftliche Interessen zu schützen sind.

 
Aufstiegsmöglichkeiten

Durch Aufschulungen eröffnen sich Ihnen weitere interessante Tätigkeitsbereiche (z. B. im Werkschutz, Brandschutz oder als Sicherheitsposten bei der Deutschen Bahn und Luftsicherheitsassistenz).

Inhalte

Die Inhalte des Lehrgangs orientieren sich am Prüfungsstoff der IHK zur geprüften Sicherheitskraft gem. § 34 a GewO. Hierzu zählen insbesondere:

Rechtskunde:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Strafgesetzbuch
  • Gewerberecht
  • Bewachungsverordnung
  • Datenschutzgesetze
  • Waffengesetz

Umgang mit Menschen:

  • Deeskalationstechniken
  • Verhalten bei Panik
  • Menschenkenntnis
  • Durchsetzen von Verboten
  • kulturelle Aspekte
  • Stress und Stressbewältigung

Unfallverhütungsvorschriften

  • BGV A1 – Grundsätze der Prävention
  • BGV A8 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
  • BGV C7 – Wach- und Sicherungsdienste
  • DGUV – V1: Grundsätze der Prävention
  • DGUV – V9: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
  • DGUV – V23: Wach- und Sicherungsdienste

Grundzüge der Sicherheitstechnik

  • Brandmelde-, Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, einschl. Meldern
  • Schließanlagen und deren Aufbau

Der Lehrgang bereitet Sie auf die Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO bei der Industrie- und Handelskammer vor.

Zielgruppe & Zugangsvoraussetzungen

Personen mit besonderem Interesse an der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Bereitschaft, zu flexiblen Arbeitszeiten und an wechselnden Einsatzorten zu arbeiten, muss gegeben sein.

Die Voraussetzungen zur Teilnahme werden in einem intensiven Beratungsgespräch geklärt. Unbedingte Voraussetzung für eine Beschäftigung ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.

Lehrgangsdauer & Unterrichtszeiten

6 Monate in Vollzeit
Montag – Freitag 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

Finanzierung und Förderung

Bildungsgutschein oder Selbstfinanzierung. Mit den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für Arbeitsmittel abgegolten. Die Prüfungsgebühren sind eingeschlossen.


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